Bebauungsplan Nr. 1/01-26 für den Bereich "Breslauer Straße - Radschnellverbindung"

Der Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 18.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/01-26 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Breslauer Straße - Radschnellverbindung" beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 2,07 ha und erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 900 m. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Breslauer Straße - Radschnellverbindung" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Radschnellverbindung zu schaffen.

Verfahrensstand

Derzeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Danach findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

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Tel.: 06201 / 82 - 480
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