Endspurt bei der Briefwahl

Noch bis 6. März möglich – Bereits rund 8500 Briefwähler – Auszählung wieder in Hohensachsen

So viel steht fest: Der Sonntag, 8. März, wird für die Rathäuser auch ein „Tag der Arbeit“. Der Trend zur Briefwahl ist auch bei der Landtagswahl 2026 ungebrochen. In Weinheim müssen am Sonntag voraussichtlich um die 9000 Stimmzettel in Briefwahlbezirken ausgezählt werden. Daher hat Wahlamtsleiterin Gabi Lohrbächer-Gérard in diesem Jahr erneut die Auszählung der Briefwahlbezirke in die Hohensachsener Mehrzweckhalle verlegt – dort ist mehr Platz für Wahlhelfer als zuletzt im Großen Rathaus-Sitzungssaal. Bis Mittwoch, 4. März hatten bereits rund 8500 Wählerinnen und Wähler von dem Angebot der Briefwahl Gebrauch gemacht. Zum Vergleich, bei der Landtagswahl vor vier Jahren waren es 11 326.In Weinheim gibt es in diesem Jahr für die Landtagswahl exakt 31 893 Wahlberechtigte, davon 1817 Erstwähler.Die Wahl wird für die Verwaltung und Helfer aus der Bürgerschaft wieder ein Kraftakt: Insgesamt wird in 65 Wahlbezirken gewählt, es handelt sich im 51 Urnenwahlbezirke und 14 Briefwahlbezirke. Rund 520 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingeteilt.Unterdessen hat der Endspurt begonnen. Wie das Wahlamt mitteilt, werden noch bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim, Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang D, im Kleinen Sitzungssaal Briefwahlunterlagen ausgestellt.Das Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht werden. Sie können auch persönlich abgeholt werden. An andere Personen als Wahlberechtigten persönlich dürfen die Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.Am Samstag, 7 März von 10 Uhr bis 12 Uhr kann ein neuer Wahlschein erteilt werden, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm der Wahlschein nicht zugegangen ist. Bis zum Wahltag, 15 Uhr, können Wahlscheine nur noch erteilt werden, wenn der oder die Wahlberechtigte nachweist, dass er oder sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist nach den Vorschriften der Landeswahlordnung versäumt hat. Oder wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Das Wahlamt befindet sich am Samstag und Sonntag im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang A, Zimmer 209 und ist unter den Telefonnummern 82-216 erreichbar.  

(Erstellt am 05. März 2026)

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