Soziales Wohnen leichter machen

Bald Bauareal: Die Hildebrandsche Mühle. Foto: Buchwald

Überall an der Bergstraße ist es besonders schwierig, günstigen Wohnraum zu finden. Die Kommunen sollten ihren Beitrag leisten und gegensteuern – findet die Weinheimer Stadtverwaltung und legt in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 15. Oktober, 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses, eine Fortschreibung mit leichten Korrekturen eines Regelwerks vor, das aus dem Jahr 2017 stammt.

Darin definiert das Stadt einige Anknüpfungspunkte, mit denen sie Soziales Wohnen und der Stadt leichter machen will. Wegen einiger Gesetzesänderungen müssen an dem Regelwerk ein paar Anpassungen vorgenommen werden.
 
Zunächst, die Stadt Weinheim verfügt aktuell über insgesamt 451 kommunale Wohnungen, die sich auf die Kernstadt sowie die Ortsteile verteilen. Seit 2015 hat sich die Anzahl der städtischen Wohnungen um etwa 110 Wohnungen erhöht (auch durch den Neubau mehrerer Wohngebäude als Anschlussunterbringung für Flüchtlinge). Hinzu kommen Mieterbenennungsrechte für aktuell insgesamt 425 Wohnungen in Fremdeigentum (teilweise befristet und teilweise unbefristet). Zusätzliche Mieterbenennungsrechte werden durch die Neubaugebiete GRN-Areal und Allmendäcker geschaffen, die über diese städtischen Vorgaben hergestellt wurden oder noch hergestellt
werden. Es handelt sich um insgesamt 142 Wohneinheiten. Weitere etwa  0 geförderte Wohnungen (ohne Mieterbenennungsrecht) sollen im Bereich der ehemaligen Hildebrandschen Mühle entstehen. In gleicher Sitzung soll der Gemeinderat am Mittwoch den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan treffen; damit besteht Baurecht. Einer Umsetzung durch den Investor steht dann seitens der Stadt nichts mehr im Wege.

In den kommunalen Wohnungen in der Mannheimer Straße ist Soziales Wohnen möglich.

Auch Reihen- und Doppelhäuser
 
Aber: Aktuell liegen der Stadt etwa 400 Anträge auf Vermittlung einer städtischen Wohnung vor. Davon beziehen nach aktueller Auswertung rund 60 Prozent der Antragsteller Sozialleistungen. Auch wenn die Zahl der Anträge seit 2017 mit damals rund. 615 Anträgen gesunken ist, ist der grundsätzliche Bedarf nach preisgünstigem Wohnraum somit nach wie vor gegeben. Schon die bisherige Regelung besagt, dass bei Schaffung Wohnbauprojekte über 1000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche eine verpflichtende Herstellung von 20 Prozent preisreduziertem Mietwohnraum gefordert wird,
aufgeteilt in zehn Prozent Sozialwohnungen und zehn Prozent preisgedämpfte Wohnungen.
 
Für eine ergänzende Regelung schlägt das Amt für Stadtentwicklung nun neben einer geringen Veränderung der Wohnungsgrößen vor, künftig auf das städtische Benennungsrecht zu verzichten. Hintergrund ist, dass ein solches Recht schädlich für die Landeswohnraumförderung wäre. „Das würde eine Umsetzung sehr unwahrscheinlich werden lassen“, argumentiert die Verwaltung. Man werde aber Wohnungssuchende an die Investoren vermitteln.
Hingegen will die Stadt den Zugriff aber auch erweitern und in Bebauungsplänen mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhäusern sowie Reihen- oder Doppelhäusern einen Anteil von 20 Prozent der entstehenden Wohneinheiten für ein preiswertes Wohneigentum reservieren. Der Käufer muss dabei berechtigt im Sinne der geltenden Förderbedingungen der Landeswohnraumförderung sein und die erworbene Wohnung selbst bewohnen.
 
Kunstrasen und Klimaschutz
 
In der Sitzung soll der Gemeinderat einen Zuschuss an die TSG Weinheim beschließen, um den Bau eines neuen Kunstrasenplatzes zu fördern. Die Stadt soll dazu im Haushalt 2026 einen Sonderzuschuss von bis zu 100 000 Euro sowie den regelhaften Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien bereitstellen (insgesamt maximal 120 000 Euro). Die TSG schätzt die Gesamtkosten für den Platz auf rund 400 000 Euro.
 
Das Thema Klimaschutz nimmt ebenso einen breiten Raum in der Sitzung ein. Weinheim will bis 2040 klimaneutral werden. Dafür soll ein energiepolitisches Arbeitsprogramm nach den Kriterien des European Energy Award umgesetzt werden. Stimmen die Stadträtinnen und Stadträte am Mittwoch zu, werden 455 000 Euro für die Klimaschutzmaßnahmen im Haushalt 2026 bereitgestellt. Außerdem plant die Stadt Weinheim, ein Klimaanpassungskonzept zu erstellen – dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Sie erhält dafür einen finanziellen Ausgleich durch das Land Baden-Württemberg. Voraussetzung für die Auszahlung ist jedoch ein Gemeinderatsbeschluss zur Konzepterstellung. Mit der Erarbeitung des Konzepts soll perspektivisch ein externer Dienstleister beauftragt werden. Um die Startphase zu sichern, soll jedoch zunächst eine auf ein Jahr befristete Traineestelle geschaffen werden.
 
Weitere Punkte der Sitzung sind die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke, die Jagdpachten sowie personelle Veränderungen in der Ausschüssen, nachdem in der der September-Sitzung zwei neue Stadträte in der Fraktion der Freien Wähler nachgerückt sind.
 
Die Bürgerinnen und Bürger bekommen im 18 Uhr bei einer Fragestunde das Wort.
 

(Erstellt am 14. Oktober 2025)

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