Kita-Gebühren bleiben wohl gleich

In dieser Woche vor den Osterferien – und danach im April – beschäftigt sich die Weinheimer Kommunalpolitik sehr intensiv mit Bildungs- und Betreuungsthemen. Es geht unter anderem um den Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sowie im diverse Gebühren. Am Mittwoch beriet der Kinder- und Jugendbeirat wichtige Themen im beratenden Fachgremium vor. Der Gemeinderat trifft die Entscheidungen in den Sitzungen am 15. und 22. April.

Wohl keine Mehrheit gibt es im Gemeinderat für die Erhöhung der Kita-Gebühren, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wurde. Das Weinheimer Amt für Bildung und Sport hatte in der Vorlage eine zweistufige Erhöhung von insgesamt 20 Prozent in zwei Jahren ins Spiel gebracht. Nur so erreiche die Stadt einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge, wie es vom Land, den Kirchen und den Kommunalen Spitzenverbänden empfohlen wird. In Weinheim bezahlen die Eltern hingegen nur rund 16 Prozent der Gebühren, weniger als in den Nachbarkommunen. Das sei der aktuellen Finanzlage Weinheims nicht angemessen. „Die Stadt lebt da über ihre Verhältnisse“, gab Manuel Just zu Bedenken. OB Just und Gemeinderatsmitglieder waren sich darin einig, dass es die Aufgabe der des Landes wäre, eine KiTa-Betreuung kostenlos anzubieten, wie es in einigen anderen Nachbar-Bundesländern auch der Fall ist.
 
Aber der Kinder- und Jugendbeirat empfahl dem Hauptgremium eine Ablehnung der Erhöhung. Auch der Gesamtelternbeirat sprach sich dagegen aus. Möglicherweise wird die Abstimmung im Gemeinderat auch vertagt. Die Mehrheit argumentierte, man könne den Familien, die ohnehin mit steigenden Kosten in allen Bereichen zu kämpfen haben, nicht auch noch eine Erhöhung der Kita-Gebühren zumuten.
 
So bleibt es wohl, vorbehaltlich der Gemeinderatsbeschlüsse, bei den aktuellen Gebühren, die (beispielhaft) so aussehen: Die Monatsgebühr an den Krippen beträgt für das Ganztagesangebot 685 Euro, an Kitas 305 Euro (Ü3) und 610 Euro (U3), im Hort 320 Euro.
 
50 Cent mehr fürs Mittagessen
 
Dazu kommen Gebühren für das Mittagessen. Hier folgte der Beirat aber der Empfehlung der Verwaltung, die einer Erhöhung von 4.50 Euro auf 5 Euro enstprach. Dies sei zumutbar und sinnvoll, um die Qualität des Essens zu gewährleisten. Auch hier muss die Stadt aus Haushaltsmitteln noch rund 250 000 Euro an den Grundschulen und rund 200 000 Euro pro Jahr an den Kitas drauflegen.
 
90 Prozent Investitionsförderung für andere KiTa-Träger
 
Bei der finanziellen Ausstattung der Kitas und der kommunalen Förderung bestärkte das Fachgremium die Verwaltung erneut bei einer Linie, die den Erhalt von Kita-Plätzen bei kirchlichen und freien Trägern stark fördert. So sprach der der Beirat für eine Vollfinanzierung einer dritten Gruppe im evangelischen Kita Hohensachsen aus, weil sich die Kirchengemeinde dafür nicht in der Lage sieht. Im städtischen Haushalt machen das rund 10 000 Euro weitere Kosten aus.
Außerdem sprach sich das Gremium dafür aus, dass die Stadt durch einen Gemeinderatsbeschluss die Investitionszuschüsse für KiTa-Neubauten und Sanierungen in einer Richtlinie verlässlich festschreibt. Darin heißt es nun: Bei Investitionen für den notwendigen Ersatz oder die Erweiterung von bestehenden Kita-Gebäuden sowie umfangreichen Sanierungsmaßnahmen beträgt der Fördersatz 90 Prozent der
anerkannten Kosten.  Die Maßnahmen müssen im Rahmen der Bedarfsplanung
erforderlich sein.
 
Bei der Renovierung, Modernisierung und dem Umbau bereits bestehender Einrichtungen beträgt der Fördersatz 70 Prozent der anerkannten Kosten. In begründeten Einzelfällen soll aber eine höhere Förderung beschlossen werden. Die Anpassung der Fördersätze sei erforderlich, so die Verwaltung, da die freien Träger nachvollziehbar dargestellt hatten, dass sie die bislang geltende Kostenbeteiligung (70 Prozent durch die Stadt und 30 Prozent durch den Träger) bei kostenintensiven Maßnahmen (wie Neubau, Ersatz, Erweiterung oder umfassende Sanierung) finanziell nicht mehr leisten können.
Die neue Förderung war bereits für zwei zusätzliche Gruppen beim Neubau der evangelischen Kita „Am Markusturm“ angewandt. Auch für den Neubau des katholischen Kindergartens St. Marien wurde die Anwendung eines Fördersatzes von 90 Prozent der Kosten vom Gemeinderat beschlossen.

Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung an Schulen kein Problem
 
Thema Rechtsanspruch. Das Land bietet einen Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen mit Beginn des nächsten Schuljahres, die Kommunen haben ihn umzusetzen. Das Gute in Weinheim ist: Die vom Land angestrebte Zielgröße von 68 Prozent der Kinder wird in Weinheim schon eine Weile auf freiwilliger Basis erreicht. Die Schulen werden im Moment entsprechend erweitert.
 
Oberbürgermeister Manuel Just gab zu Bedenken, dass Land und Bund im Zuge des Konnexitätsprinzips nur 68 Prozent der Betriebskosten erstattet. „Das kann nur jemand vorgeben, der in Stuttgart und Berlin weit weg von der Praxis ist“, so der OB. Er schätzt, dass die Kommunen die übrigen 32 Prozent der Kosten an die Eltern weitergeben müssen. Neue Stellen werden im Stellenplan aufgenommen.

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(Erstellt am 25. März 2026)

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